
Suchtprävention

Anbieterqualifikation:
Förderung des Nichtrauchens
Das Suchtverhalten hat viele Facetten, unterschiedliche individuelle Ursachen und vielfältige Ausprägungen.
Die Abhängigkeit von Süchtigen stellt dabei leider kein Randphänomen dar, sondern ein enormes gesellschaftliches Problem.
Um Suchtberater zu werden, Suchtgefährdungen und behandlungsbedürftige Suchterkrankungen im beruflichen, schulischen oder familiären Kontext zu erkennen und Menschen dabei zu unterstützen sie zu überwinden.
Hier Bedarf es besonderer Beratungskompetenzen.
FAQ

§ Zulassungsvorraussetzungen
Fachwissenschaftliche Kompetenz:
-Pädagogik & Soziale Arbeit
90h oder 3 ECTS - Punkte
-Psychologische Grundlagen
90h oder 3 ECTS - Punkte
-Psychologie des Gesundheitsverhaltens
90h oder 3 ECTS - Punkte.
-Grundlagen Sucht, Suchtmittel, Suchtmittelprävention
90h oder 5 ECTS - Punkte.
- Evaluation, Qualitätssicherung, Forschungsmethode, Statistik
90h oder 3 ECTS - Punkte.
Fachpraktische Kompetenz:
Beratung, Training, Schulung, Selbsterfahrung und Einweisung in das Nichtraucherprogramm
180h oder 6 ECTS - Punkte.
Fachübergreifende Kompetenz:
Grundlagen Gesundheitsförderrung & Prävention
30h oder 1 ECTS - Punkte.
Frei wählbar aus dem o.g. Inhalten
150h oder 5 ECTS - Punkte.
Gesamt für Präventionsprinzp 1
900h oder 30 ECTS - Punkte

Inhalte & Dauer
- Einweise in die Weiterbildungskonzept
- Mit Entzugserscheinungen Umgehen
- Einweisung ins Handout
- korrektes anleiten.
- Planen, Durchführen & Qualitätssicherung
- Verhalten & Verhältnissprävention
- Moderation der Konzeptinhalte
DAUER
60 UE/ 60 Stunden 6 Tage

Präsenztermine
Termine für 2023 bald verfügbar.
Onlinetermine
Termine für 2023 bald verfügbar.
